Übersetzungen


Ihr Antrag muss in englischer Sprache beim internationalen Sekretariat gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass über Ihren Antrag anschließend auch anhand der englischsprachigen Originaldokumente entschieden wird und die deutschen Übersetzungen nicht verbindlich sind.

 

Die Originaldokumente (Operational Programme, Fact Sheets,...) sollten Sie daher unbedingt vor Ihrer Antragstellung lesen! Alle wichtigen Unterlagen erhalten Sie auf: http://www.northsearegion.eu/ivb/home/

 

Wir haben wir für Sie einige Originaldokumente ins Deutsche übersetzt. Diese Übersetzungen dienen jedoch ausschließlich der inhaltlichen Heranführung an das Programm.