Das Programmsekretariat hat die Termine für die nächsten Calls bekannt gegeben. Wenn Sie eine Projektidee haben, es aber noch nicht
geschafft haben diese im Nordseeprogramm einzureichen, haben Sie derzeit und in den
nächsten Calls die Gelegenheit dazu.
Call 9 und 10 sind seit dem 2. Januar 2019 geöffnet und wird bis zum 11. März 2019 geöffnet sein. In
Call 9 können Sie Vollanträge einreichen, sofern Sie bereits eine erfolgreich
genehmigte Interessensbekundung eingereicht haben. In Call 10 können Sie Ihre
Projektidee als Interessensbekundung ( erste Antragsstufe) einreichen.
Wenn Sie 2019 eine Kofinanzierung für ein neues Projekt
beantragen möchten, reichen Sie bitte Ihre Interessensbekundung zunächst in Call 10 (2. Januar - 8. April 2019) ein.
Aufgrund unseres zweistufigen Antragsverfahrens können Sie in
Call 9 nur einen Vollantrag einreichen, wenn Sie bereits eine erfolgreich
genehmigte Interessensbekundung eingereicht haben. Auch abgelehnte Vollanträge, die zur
Wiedereinreichung empfohlen worden sind, können in Call 9 eingereicht werden.
Das Erstellen einer
Interessensbekundung ist relativ einfach und wenn sie genehmigt wird, haben Sie
eine gute Voraussetzung um einen Vollantrag zu entwickeln. Die Erfolgsquote von
Vollanträgen lag 2018 bei 87%.
Zwei weitere Calls sind im Jahr 2019 geplant:
Call 11 für Vollanträge wird in der Zeit vom 28. Juni- 30.September 2019 geöffnet sein und ist offen für bereits erfolgreich genehmigte Interessensbekundungen sowie abgelehnte Vollanträge, die zur Wiedereinreichung zugelassen werden. Call 12 wird voraussichtlich in der Zeit vom 28. Juni- 11.Oktober 2019 geöffnet sein.
Die Öffnung
des Calls ist abhängig von der zu dem Zeitpunkt verfügbaren Mittel.