Projektanträge
können von Körperschaften des Bundes, der Länder und der Kommunen sowie von
öffentlich-rechtlichen Dienstleistern, Hochschulen und
Nichtregierungsorganisationen eingereicht werden. Partner eines Projektes
können auch private Unternehmen, Vereine, Verbände und Kammern werden. Bei
Unternehmen ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, ob die Projektbeteiligung und
der Erhalt von EU-Mitteln beihilferechtlich relevant sind.