Ein Call ist in der Regel 4 Wochen geöffnet.
Danach werden die Anträge vom internationalen Programmsekretariat vorbewertet
(Assessment) und schließlich entscheidet das mit Vertretern der am Programm
beteiligten Mitgliedsstaaten besetzte Steering Committee über Genehmigungen und
Ablehnungen.
Auch deutsche Vertreter sitzen im Steering
Committee. Vor der internationalen Sitzung trifft sich auf nationaler Ebene der
so genannte „deutsche Ausschuss“ mit Vertreterinnen und Vertretern aller
beteiligten Bundesländer, der Bundesministerien sowie der Wirtschafts- und
Sozialpartner, um über eine einheitliche deutsche Position zu den Anträgen
abzustimmen.
Die
Entscheidungen sowohl über Expressions of Interest als auch über Full
Applications werden getroffen auf Grundlage der Auswahlkriterien des Programms.
Diese finden Sie auf der internationalen Website. Eine unverbindliche deutsche Übersetzung der wesentlichen Kriterien für die Antragsbewertung finden Sie hier.
Bei
der Bewertung einer Expressions of Interest kommt eine verminderte Anzahl von
Kernkriterien zum Einsatz. Sämtliche Anträge, die diese grundelegenden
Kriterien erfüllen, werden dem Steering Commitee zur Entscheidung vorgelegt.
Wenn dieses den Antrag positiv bewertet, wird der Lead Partner schriftlich
darüber informiert und eingeladen, eine Full Application einzureichen.
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Bei
der Bewertung einer Full Application kommen sämtliche Kriterien zum Einsatz.
Das JS beurteilt das Projekt hinsichtlich technischer, inhaltlicher und
qualitativer Gesichtspunkte und gibt gegenüber dem Steering Commitee eine
Entscheidungsempfehlung ab. Das Steering Commitee bezieht diese in seine
Entscheidung ein, ist jedoch nicht an die Empfehlung gebunden. Es trifft seine
Entscheidungen nach dem Konsensprinzip.
interreg-nordsee.de
Im Falle einer Genehmigung
wird der Lead Partner des
Projektes zügig durch das JS informiert. Dieser Lead Partner schließt einen
Vertrag mit der Verwaltungsbehörde des Programms. Innerhalb des Projektes wird
ein Partnerschaftsvertrag geschlossen. Dann kann die Projektarbeit beginnen. Uu
definierten Zeitpunkten (1-2 Mal jährlich) wird dem JS Bericht erstattet über
den Fortgang des Projektes und die angefallenen Kosten können nach Prüfung
durch einen unabhängigen Prüfer zur teilweisen Erstattung an das JS gemeldet
werden. (Mehr hierzu auch unter Förderbedingungen).
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Im Falle einer Ablehnung kann das Steering Committee eine Einladung
zur Neueinreichung aussprechen, wenn es Potenzial im Antrag erkennt.
Grundsätzlich können sowohl Expressions of Interest als auch Full
Applications nach einer Ablehnung erneut eingereicht werden.
Ist ein Antragsteller mit der Entscheidung einer Programminstitution (z.
B. JS oder SC) nicht einverstanden, kann
er Beschwerde einreichen, weitere Informationen dazu finden Sie hier.