Die Entwicklung eines Interreg- (Voll-) Antrages kann ein erhebliches
Maß an Aufwand, Zeit und ggf. auch Kosten (Arbeitszeit, aber auch Reiskosten
für Treffen der Projektpartner, etc.) mit sich bringen. Um dem gerecht zu
werden, bietet das Programm die Möglichkeit an, die Erstattung von
Vorbereitungskosten zusammen mit der Full Application zu beantragen.
Voraussetzung ist die vorherige positive Bewertung einer Expression of
Interest.
Wenn das Projekt aufgrund der Full Application genehmigt wird, wird
eine Pauschale in Höhe von 20.000 Euro für Projektvorbereitungskosten im Rahmen
der ersten Erstattung gewährt. Auch bei mehrfacher Antragstellung vor einer
Genehmigung wird diese Summe nur einmal gezahlt.