Jeder Partner in einem Projekt des
Interreg Nordseeprogramms muss halb- oder ganzjährlich einen Finanzbericht
erstellen und einer unabhängigen Prüfung unterziehen lassen - der so genannten
First-Level-Control (FLC). Sofort nach Genehmigung des Projektes muss jeder Partner
daher einen eigenen First-Level-Controller auswählen. Hierbei sind die
Ausschreibungsvorgaben für die Vergabe an Externe im Interreg Nordseeprogramm
zu beachten (s. auch Fact Sheet 11).
Diese Kontrolle dient dazu, nur
Ausgaben beim Sekretariat einzureichen, welche gemäß Projektantrag, Programm
sowie nationaler und europäischer Regelungen förderfähig sind. Sollten dem
Prüfer Ausgaben auffallen, welche nicht in diesem Sinne förderfähig sind,
rechnet er sie aus dem Erstattungsantrag
heraus.
Das internationale
Programmsekretariat bereitet ein Handbuch
zur Durchführung des First-Level-Control Verfahrens vor, welches rechtzeitig zum Beginn
der ersten Projekte auf der internationalen Programmwebsite heruntergeladen
werden kann und sämtliche wichtigen Informationen zu diesem Thema enthält. Auch
ein Fact Sheet zu diesem Thema wird erstellt und in Kürze online gestellt.
Das nationale System
der First-Level-Control variiert in den verschiedenen am Nordseeprogramm
beteiligten Mitgliedsstaaten. In Deutschland gibt es keine zentrale Stelle,
sondern jeder Projektpartner kann sich einen eigenen Prüfer suchen.